Auf dieser Seite sind wichtige Informationen zur Eröffnung des Promotionsverfahrens für Kandidaten der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik zusammengestellt. Dabei ist folgender Ablauf ist vorgesehen:
- Die offizielle Promotionsordnung der Fakultät ist einzusehen.
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Zur Beantragung der Eröffnung des Verfahrens sind vom Kandidaten folgende Unterlagen mit den darin genannten Anlagen beim Promotionsausschussvorsitzenden, Herrn Prof. Dr.-Ing. C. Rehtanz, einzureichen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Erklärung über die Originarität der Arbeit
- Erklärung zur Teilnahme von Zuhörern
- Diplom-Zeugnis
- Vier Exemplare der Dissertation
- ggf. Polizeiliches Führungszeugnis (siehe Promotionsordnung)
- Nach der Behandlung auf einer Sitzung des Promotionsausschusses erhält der Kandidat Informationen über Annahme, Zusammensetzung der Prüfungskommission und den weiteren Ablauf des Verfahrens.
- Der Kandidat muss sich selbständig um die Durchführung des öffentlichen Vortrages bemühen. Hierzu ist in Verbindung mit dem Dekanat Elektrotechnik und Informationstechnik eine Einladung zu erstellen, zu drucken und zu versenden. Hierzu sind entsprechende Adresslisten einzureichen. Bitte beachten Sie, dass für persönlich zu versendende Einladungen zusätzliche Karten beim Dekanat zu bestellen sind.
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