Externe Studierende,
die aktuell nicht Studierende der TU Dortmund sind, schreiben sich wie alle Erststudierenden der TU Dortmund im ersten Schritt ONLINE ein. Eine eventuell notwendige Überprüfungen von Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses oder Eignung erfolgt nach Eingang Ihrer Einschreibungsunterlagen im zweiten Schritt durch den Prüfungsausschuss der Fakultät.
Interne Studierende,
die an der TU Dortmund z.B. den BA-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik studieren, stellen nach erfolgter Rückmeldung im BA-Studiengang einen Antrag auf Studiengangwechsel im Studierendensekretariat der TU Dortmund: Antrag.
Dieser Antrag ist bis spätestens 08.10.2010 einzureichen.
Bezüglich des Nachweises der erforderlichen Qualifikation sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden:
Fallgruppe A: BA-Abschluss bis 15.11.2010 nachweisbar
Die Studierenden der TU Dortmund mit einem BA-Abschluss oder zumindest der Möglichkeit den BA-Studiengang bis spätestens 15.11.2010 als "bestanden" vorweisen zu können, formulieren bitte einen Antrag ohne Auflagen auf Studiengangwechsel, durch Angabe des einzigen Studienziels MA-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik, wie im Beispiel dieses Musterantrags.
Der BA-Abschluss kann als "bestanden" nachgewiesen werden, wenn die letzte noch nicht erbrachte Leistung, typischer Weise die Bachelorarbeit, von der betreuenden Lehreinheit vorab schon als "abgeschlossen, abgegeben und mit mindestens ausreichend bestanden" dem Prüfungsamt gemeldet wird.
Fallgruppe B: Im BA-Studiengang ist ein hoher Kreditpunktestand nachweisbar
Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen und effizienten Übergangs zum MA-Studium eröffnet die Fakultät denjenigen Studierenden, die dem BA-Abschluss nahe sind, die Möglichkeit, im MA-Studium Kreditpunkte zu erwerben. Dies kann formal durch eine parallele Einschreibung in den MA-Studiengang unter Auflagen beantragt werden. Diese Studierenden wenden sich zunächst an die Studienfachberatung.
Die Auflage besteht dabei darin, innerhalb eines Jahres den BA-Abschluss vorweisen zu müssen. Spätestens nach einem Jahr erfolgt bei Nachweis des BA- Abschlusses ein Übergang in den "normalen" MA-Staudiengang ohne Auflagen. Kann der BA-Abschluss nach einem Jahr nicht nachgewiesen werden, wird man aus dem MA-Studiengang wieder ausgeschlossen (der BA-Studiengang bleibt davon unberührt).
Zudem sollten Studierende dieser Fallgruppe individuell für sich prüfen, in wie weit eine parallele Einschreibung in dem zweiten Studiengang eventuell vorhandene Förderungen wie Bafög, Stipendien, etc. gefährden könnte.
Am Freitag den 11.06.2010 fand eine Informationsveranstaltung zum inhaltlich überarbeiteten Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik statt.
Die dabei verwendete Präsentation findet sich hier: Vortragsfolien
Übersicht:
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Das Masterstudium bietet folgende Schwerpunkte:
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Der neu entwickelte, akkreditierte Masterstudiengang ET/IT der Technischen Universität Dortmund bietet im Bereich Elektrotechnik und Informationstechnik in der sich ständig ändernden Berufswelt ideale Voraussetzungen für Tätigkeiten in Industrie und Forschung. Basierend auf einer breiten Grundlagenausbildung werden Ihnen umfassende sowie aktuellste fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermittelt, um sie sowohl zur verantwortlichen Durchführung und Beurteilung von Ingenieurtätigkeiten zu befähigen als auch Voraussetzungen für eine mögliche nachfolgende Promotion im Bereich der Elektrotechnik und Informationstechnik zu schaffen.
Im Verlauf des Studiums stehen folgende Studienschwerpunkte zur Wahl:
Der gewählte Schwerpunkt wird auf Ihrem Abschlusszeugnis angegeben. Daüber hinaus können auf Antrag auch Ihre optionalen Leistungen in den jeweiligen Zusatzfächern eingetragen werden. Dem Zeugnis wird ein Diploma Supplement in deutscher und englischer Sprache beigefügt, welches Art, Inhalt und Qualifikationsniveau des Studiengangs sowie die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beschreibt. Es enthält zudem Informationen über die Hochschule beziehungsweise das Hochschulsystem.
Zusammen mit dem Zeugnis wird Ihnen eine Masterurkunde mit dem Datum des Zeugnisses ausgehändigt, welche den von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verliehenen akademischen Grad „Master of Science“ („M. Sc.“) beurkundet.
Der Abschluss des Masters ist dem bekannten und international anerkannten Diplom der Technischen Universitäten gleichwertig. Dies wird den Absolventinnen und Absolventen auch mit ihrem Abschluss bestätigt.
Die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs ET/IT beträgt einschließlich der Masterprüfung vier Semester (siehe Studienplan). Das Studium ist auf der Basis eines Leistungspunktsystems aufgebaut, das mit dem European Credit Transfer System (ECTS) kompatibel ist. In den vier Semestern sind insgesamt 120 Leistungspunkte / Credit Points (CP) zu erwerben, davon mindestens 90 an der Technischen Universität Dortmund.
Im Folgenden ist der Studienplan kurz beschrieben. Dabei kann der Inhalt der Module sehr individuell zusammengestellt werden, was Ihnen ermöglicht, Ihre Stärken zu erarbeiten und damit Ihr eigenes Profil entsprechend zu schärfen. Ein Beginn des Studiums sowohl im Winter- als auch im Sommersemester bietet zusätzliche Flexibilität. Entsprechend bauen die Inhalte der Basismodule und der Wahlpflichtmodule nicht aufeinander auf, was den Start im „zweiten Semester“ ermöglicht..
Das erste Semester umfasst mit dem Bereich der Basismodule Vorlesungen im Umfang von 18 Semesterwochenstunden (SWS) und 27 CP. Dazu kommen 90 Zeitstunden Wahlpflichtpraktikum (3 CP). Das zweite Semester beinhaltet Module aus dem Wahlpflichtbereich im zeitlichen Rahmen von 18 SWS für die insgesamt 30 CP vergeben werden. Im dritten Semester sind weitere Module des Wahlpflichtbereichs im Umfang von 9 SWS und 15 CP zu absolvieren. Hinzu kommt eine praxisorientierte fachliche Qualifikation in Form einer Projektgruppe (360 Zeitstunden, 12 CP) sowie eines Oberseminars (90 Zeitstunden, 3 CP). Das vierte Semester ist für die Durchführung der Masterarbeit vorgesehen, für die 900 Zeitstunden eingeplant sind und für die 30 CP vergeben werden.
Auf diese Weise gliedert sich das Studium in den (Wahl-)Pflichtteil mit den Vorlesungen, den dazugehörigen Übungen und Praktikumsversuchen (mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 3 Studierenden), Projektgruppe, Oberseminar, sowie der abschließenden Masterarbeit und in den optionalen Teil, welcher auch Exkursionen und Kolloquien beinhalten kann. Eine detaillierte Beschreibung der Module ist im Modulhandbuch zu finden.
Der Schwerpunkt ergibt sich aus dem Erwerb von 30 CP aus Modulen des Wahlpflichtbereiches, welche eben diesem Schwerpunkt zugeordnet sind (siehe Modulliste Wahlpflichtbereich mit Zuordnung zu den Schwerpunkten).
Durch die bestandenen Prüfungen innerhalb des Masterstudiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik wird nachgewiesen, dass die Studierenden in der Lage sind, selbständig technische Probleme aus verschiedenen Bereichen der Elektrotechnik und Informationstechnik zu analysieren, in geeignete Teilaufgaben zu zerlegen, diese unter Anwendung von wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen zu lösen und so zu einer Gesamtlösung zu gelangen. Weiterhin sollen die Kandidatinnen und Kandidaten zeigen, dass sie neue wissenschaftliche Methoden unter Anleitung entwickeln können.
Dabei erfolgt die Prüfung eines Moduls in der Regel durch eine Modulprüfung, es kann alternativ auch durch kumulativ erbrachte Teilleistungen erfolgreich abgeschlossen werden. Modulprüfungen werden studienbegleitend gemeinhin in Form von schriftlichen Arbeiten im zeitlichen Rahmen von 1-3 Zeitstunden (siehe entsprechende Modulbeschreibung) oder als mündliche Prüfungen, die 30-45 Minuten dauern können, durchgeführt. Zwei fachlich zusammenhängende Module mit jeweils 3 SWS können durch eine gemeinsame Modulprüfung abgeschlossen werden.
Die mündlichen Prüfungen werden in der Regel in deutscher Sprache abgelegt. Wenn die Vorlesung in englischer Sprache abgehalten wurde, kann die Prüfung auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten aber auch in englischer Sprache abgelegt werden.
Oberseminar und Projektgruppe werden mit einem Abschlussvortrag beziehungsweise einer schriftlichen Ausarbeitung abgeschlossen und werden ohne Notenvergabe mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet.
Mit der Masterarbeit sollen Kandidatinnen oder Kandidaten ihre Befähigung zeigen, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein eng umrissenes technisch-wissenschaftliches Problem aus dem Bereich der Elektrotechnik und Informationstechnik selbständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten zu können. Die Masterarbeit kann auch von zwei Studierenden zusammen angefertigt werden. Richtwert für den Umfang der schriftlichen Ausarbeitung sind 60 Seiten, eventuell zuzüglich eines Anhangs. Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Detaillierte Informationen zur Prüfungsthematik sind in der Prüfungsordnung zu finden.
Leistungspunkte (CP) und Prüfungsleistungen im gleichen Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden nach ECTS ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet.
Leistungspunkte und Prüfungsleistungen in anderen Master- oder Diplomstudiengängen oder an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt dabei durch den Prüfungsausschuss.
Leistungspunkte und Prüfungsleistungen aus Bachelorstudiengängen werden in keinem Fall anerkannt.
Die Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik der TU Dortmund orientiert sich bei der Zulassung an den TU9, die Studierenden mit ausreichenden „fachlich-qualitativen“ Voraussetzungen zuzulassen. Dabei bezieht sich „fachlich“ auf das Fächerspektrum des vorausgesetzten Abschlusses und „qualitativ“ auf eine Mindestnote. Erklärtes Ziel dabei ist, allen Bachelor-Absolventen der eigenen Fakultät einen Masterstudienplatz anzubieten.
Von Absolventen von außerhalb wird ein Abschluss BA ET/IT oder BA IKT vorausgesetzt, der dem Bachelor ET/IT der TU Dortmund fachlich und qualitativ mindestens gleichwertig ist. Im Zweifelsfall wird die Gleichwertigkeit dabei vom Prüfungsausschuss überprüft, der eine Zulassung mit oder ohne Auflagen aussprechen kann. Bei Fragen zur Zulassung hilft Ihnen unsere Studienfachberatung gerne weiter.
Es handelt sich um einen überwiegend deutschsprachigen Studiengang, daher werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt. Weiterhin sind zur Bearbeitung wissenschaftlicher Literatur, zum Verstehen von wissenschaftlichen Präsentationen und zur Diskussion wissenschaftlicher Ergebnisse auch ausreichende Kenntnisse in englischer Sprache notwendig.
Da der Masterstudiengang keine berufspraktische Komponente enthält, ist eine ingenieurnahe Tätigkeit im Umfang von mindestens 12 Wochen nachzuweisen, die der berufspraktischen Ausbildung im Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik bzw. Informations- und Kommunikationstechnik an der Technischen Universität Dortmund gleichwertig ist.
Studierende, die das Bachelor-Studium noch nicht vollständig abgeschlossen haben, können für den Masterstudiengang eine „Zulassung mit Auflagen“ bekommen, welche typischerweise bedeutet, dass die eigentlich erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Jahres nachzureichen sind.
Die Zulassung zum Master ist im Winter- und Sommersemester möglich. Der Studienplan zeigt einen möglichen Verlauf bei Beginn im Wintersemester – aufgrund des modularen Aufbaus kann aber ebenso gut im Sommersemester gestartet werden.
Bei Fragen zur Zulassung oder zur individuellen Studienplangestaltung steht die Studienfachberatung zur Verfügung.