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Promotion

Auf dieser Seite sind wichtige Informationen zur Promotion in der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik zusammengestellt. Die offizielle Promotionsordnung der Fakultät ist einzusehen.

Der Weg zur Promotion beginnt mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und endet nach der Einreichung der Dissertation und der Prüfung mit dem Abschluss des Promotionsverfahrens. Im Folgenden werden die wesentlichen Schritte bzw. einzureichenden Unterlagen erläutert.

Eine Frist zum Einreichen der Unterlagen der Antragsteller wird auf eine Woche vor der Sitzung des Promotionsausschusses festgelegt.

Auf jeden Fall ist jedoch die Promotionsordnung und die Änderung der Promotionsordnung der Fakultät einzusehen, die alle Details enthält und bindend ist.

Nachdem ein Betreuer / eine Betreuerin gefunden wurde und dieser / diese eine Betreuungszusage gegeben hat, ist der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren innerhalb von 4 Wochen nach der Betreuungszusage an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu stellen.

Es sind vom Kandidaten / der Kandidatin folgende Unterlagen mit den darin genannten Anlagen beim Promotionsausschussvorsitzenden, Herrn Prof. Dr.-Ing. C. Rehtanz, Institut ie³, Emil-Figge-Str. 70, 44227 Dortmund, einzureichen. Diese Unterlagen sind:

  • das in Aussicht genommene Thema der Dissertation
  • schriftliche Betreuungszusage eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin der Fakultät
  • Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis und Bachelorurkunde, sowie Masterzeugnis und Masterurkunde
  • tabellarischer Lebenslauf mit wissenschaftlichem und beruflichen Werdegang
  • Erklärung über bereits abgebrochene / abgeschlossene Promotionsverfahren / -zulassung
  • Notenaufstellung des Masterzeugnisses
  • Notenaufstellung des Bachelorzeugnisses

Die Prüfung und Zulassung erfolgt auf der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses, der ca. sechsmal im Jahr tagt. Nach der Zulassung hat sich die Doktorandin / der Doktorand an der TU Dortmund als Promotionsstudent / -in einzuschreiben. Der Immatrikulationsnachweis ist spätestens 3 Wochen nach Zulassung dem Promotionsausschuss vorzulegen. Im Anschluss erfolgt die mehrjährige Promotionsphase unter Berücksichtigung des strukturierten Promotionsprogramms. Nach Anfertigung der Dissertation erfolgt die Einreichung wie folgt.

Der Antrag der Doktorandin/des Doktoranden auf Annahme der Dissertation und damit zur Eröffnung des Promotionsprüfungsverfahrens ist schriftlich an den Promotionsausschuss der Fakultät zu richten. Hierin sollte auch ein Vorschlag für den Korreferenten / die Korreferentin enthalten sein.

Es sind vom Doktoranden/der Doktorandin folgende Unterlagen mit den darin genannten Anlagen beim Promotionsausschussvorsitzenden, Herrn Prof. Dr.-Ing. C. Rehtanz, Institut ie³, Martin-Schmeißer-Weg 12, 44227 Dortmund, einzureichen. Alle Unterlagen werden auch in digitaler Form benötigt. Diese Unterlagen sind:

  • die Dissertation in vier gebundenen, maschinenschriftlichen Exemplaren
  • das Deckblatt der Dissertation soll keine Angaben über den Wohnort oder Geburtsort, sowie kein Geburtsdatum enthalten
  • eine Zusammenfassung der Dissertation im Umfang von nicht mehr als einer DIN A4-Seite mit folgenden Angaben:  Name, Titel (z. B. Dipl.-Ing., M. Sc.), Thema der Dissertation, Referent und Korreferent
  • eine Auflistung der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die ihm Rahmen der Promotion verfasst wurden (dieses kann auch im Anhang der Arbeit gelistet sein; siehe Empfehlung Fakultätentag ETIT)
  • eine schriftliche eidesstattliche Versicherung, dass die Dissertation selbständig verfasst und alle in Anspruch genommenen Quellen und Hilfen in der Dissertation vermerkt wurden
  • Erklärung ob die Dissertation in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung an der TU Dortmund oder an einer anderen Hochschule im Zusammenhang mit einer staatlichen oder akademischen Prüfung bereits vorgelegt worden ist
  • Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des strukturierten Promotionsprogramms durch Bescheinigung des Betreuers / der Betreuerin
  • Abiturzeugnis
  • Masterurkunde
  • Masterzeugnis mit den Transcript of Records
  • Bachelorurkunde
  • Bachelorzeugnis mit den Transrcipt of Records
  • Schreiben des Promotionsausschusses auf Zulassung zum Promotionsstudium

Nach der Sitzung des Promotionsausschusses erhält die Kandidatin / der Kandidat einen Brief mit Informationen über Annahme, Zusammensetzung der Prüfungskommission und den weiteren Ablauf des Verfahrens. Die Referenten / Referentinnen legen dem Promotionsausschuss innerhalb von 10 Wochen unabhängige, begründete Gutachten vor. Sie empfehlen in ihren Gutachten Annahme, Umarbeitung oder Ablehnung der Dissertation. Wird die Dissertation angenommen, so wird diese für die Dauer von 14 Tagen zur Einsichtnahme im Dekanat ET und IT ausgelegt. Erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach dem Ende der Auslagezeit kein Einspruch, so ist die Dissertation angenommen.

Anschließend kann ein Prüfungstermin für die mündliche Promotionsprüfung vereinbart werden. Die Sekretariate der betreuenden Lehrstühle sind in Zusammenarbeit mit dem Doktorand / der Doktorandin für die Terminvereinbarung der mündlichen Prüfung verantwortlich.

Die mündliche Promotionsprüfung beginnt in Form eines öffentlichen Vortrags über die Ergebnisse der Dissertation mit einer Dauer von 45 Minuten und anschließender Diskussion von nicht mehr als 15 Minuten. Im Anschluss daran findet das nicht öffentliche Rigorosum mit einer Dauer von 60 Minuten statt. Der Kandidat muss sich selbstständig um die Durchführung des öffentlichen Vortrages (auch der Raumbuchung und geeigneten Herrichtung des Raumes mit Beamer, Tafel, Stiften, Getränk, etc.) bemühen. Für den Promotionsvortrag ist in Absprache mit dem Dekanat Elektrotechnik und Informationstechnik eine Einladung zu erstellen, zu drucken und zu versenden. Hierzu sind entsprechende Adresslisten einzureichen. Bitte beachten Sie, dass für persönlich zu versendende Einladungen zusätzliche Karten beim Dekanat zu bestellen sind.

Nach erfolgreicher Prüfung ist die Dissertation unter Berücksichtigung der erteilten Auflagen zu veröffentlichen.

Drei Exemplare gehen unentgeltlich an die Hochschulbibliothek und zusätzlich ein Exemplar an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses zur Archivierung. Auf der Rückseite des Titelblattes ist die Veröffentlichung als Dissertation in der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik unter Angabe des Dissertationsortes auszuweisen, sowie der Tag der mündlichen Prüfung und die Namen der Referentinnen/Referenten anzugeben.

Darüber hinaus muss die Verbreitung durch Druck, Vertrieb oder elektronische Verbreitung gemäß den Angaben in der Promotionsordnung sichergestellt sein. Ein Nachweis ist beim Promotionsausschussvorsitzenden einzureichen.

Die Dissertation ist spätestens ein Jahr nach der mündlichen Prüfung zu veröffentlichen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsitzende des Promotionsausschusses die Frist verlängern. Versäumt die Doktorandin / der Doktorand die ihr / ihm gesetzte Frist, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte.

Weiterhin muss der Doktorand / die Doktorandin zum Abschluss des Verfahrens folgende Promotionsleistungen erfüllen:

  1. Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung der TU Dortmund, 
  2. Zusammenfassung der Dissertation von nicht mehr als einer Seite für das Dekanat für ET und IT. Die Zusammenfassung soll per E-Mail als PDF-Dokument an das Dekanat ET und IT geschickt werden. Im Kopf der Zusammenfassung muss folgendes angegeben werden: Vollständiger Name (Vor- und Familienname), Titel des Promovenden (Dipl.-Ing., M. Sc., etc), Titel der Arbeit, Tag der mündlichen Prüfung (Datum), Referent (Titel und Name), Korreferent (Titel und Name).

Nach Vorlage dieser finalen Unterlagen leitet der Promotionsausschussvorsitzende die Akte an das Dekanat ET und IT weiter. Im Dekanat wird die Ausstellung der Urkunde über das Rektorat veranlasst. Die Doktorandin / der Doktorand wird vom Dekanat informiert, wenn die Doktorurkunde vorliegt.

Regelungen zur Abgabe:

CoachingPLUS – Karriereziel Professur: Angebot für Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen der Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund und Universität Duisburg-Essen, die eine Nachwuchsgruppe leiten, eine Juniorprofessur innehaben, sich habilitiert haben oder an einer Habilitation aktiv arbeiten.

Weitere Informationen unter
Research Academy Ruhr und Graduiertenzentrum TU Dortmund.